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   FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05 E   

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FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05 E (https://dejure.org/2007,11881)
FG Münster, Entscheidung vom 18.06.2007 - 1 K 3749/05 E (https://dejure.org/2007,11881)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 1 K 3749/05 E (https://dejure.org/2007,11881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft; Veräußerung eines Einfamilienhauses zwei Jahre nach dessen Erwerb; Wegfall der Besteuerung bei Nutzung eines Wirtschaftsguts zu eigenen Wohnzwecken

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 10e Abs. 1 S. 2; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EigZulG § 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung einer Immobilie; Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - hier: im Falle eines ledigen, praktischen Arztes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung - Veräußerung einer Immobilie; Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine begünstigte Selbstnutzung einer Wohnung bei nur sporadischer Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus Grundstücksveräußerung innerhalb der Spekulationsfrist nur bei Selbstnutzung steuerfrei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2620
  • EFG 2007, 1605
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/03

    Privates Veräußerungsgeschäft - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05
    Eine Selbstnutzung im Sinne der vorgenannten Vorschriften ist demgegenüber noch nicht bei nur sporadischen Nutzungen einer Wohnung bloß im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und sonstigen Renovierungsarbeiten gegeben ( vgl. zum Vorstehenden: BFH Urteil vom 18.01.2006, IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936-937 ).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05
    Die Nutzung beginnt dabei mit dem Einzug in eine im Wesentlichen bezugsfertige Wohnung (BFH-Urteile vom 29. November 1988, IX R 91/85, BFHE 155, 334, BStBl. II 1989, 322, undvom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl. II 2003, 565).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05
    Danach dient eine Wohnung eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird (vgl. dazu eingehend Beschluss des BFH vom 28. Mai 2002, IX B 208/01, BFHNV 2002, 1284, m.w.N. auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 29.11.1988 - IX R 91/85

    Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 34 f EStG

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05
    Die Nutzung beginnt dabei mit dem Einzug in eine im Wesentlichen bezugsfertige Wohnung (BFH-Urteile vom 29. November 1988, IX R 91/85, BFHE 155, 334, BStBl. II 1989, 322, undvom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl. II 2003, 565).
  • FG Köln, 18.10.2016 - 8 K 3825/11

    Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im

    Denn es wird teilweise vertreten, dass eine nur geringfügige Nutzung des Objekts in einem Jahr ausnahmeschädlich sei (Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 35. Auflage,§ 23 Rz.18: Nutzung in den beiden der Veräußerung vorangegangenen vollen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken; ebenso FG Münster, Urteil vom 18.6.2007 1 K 3749/05 E, juris: Danach ist eine Eigennutzung i.S. der 2. Alternative bereits objektiv unmöglich, wenn ein im Jahr 2001 veräußertes Objekt erst im März 1999 erworben und eigengenutzt wurde; a.A.: Glenk in Blümich, EStG, § 23 Rz 58; Wernsmann in Kirchhoff/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: April 2014, § 23 Rz B 56; BMF-Schreiben vom 5.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl I 2000, 1383, Rz. 25).

    In der Rechtsprechung ist die Frage, ob es dem Zweck des Gesetzes widerspräche, wenn die Veräußerung einer vom Steuerpflichtigen nur zeitweise, auch kurzfristig eigengenutzten Zweitwohnung freigestellt würde, ausdrücklich offengelassen worden (BFH-Urteil vom 18.1.2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, ebenso FG-Münster, Urteil vom 18.6.2007 1 K 3749/05 E, juris).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    in A-Stadt diese im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, geht diese Ungewissheit zu Lasten der Kläger, die sich mit der Behauptung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf einen Ausnahmetatbestand berufen, der zur Steuerfreiheit des ansonsten steuerpflichtigen Gewinns führt und die somit die objektive Beweislast tragen (so auch FG Münster, Urteil vom 18. Juli 2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605; nachgehend BFH, Beschluss vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter

    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.03.2010 - 5 K 42/09

    Veräußerung eines dem Wohngebäude unmittelbar angrenzenden Grundstücks

    Für die in der Vorschrift geforderte "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" kann auf den auch in § 10 e EStG und § 4 Satz 1 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1997 (vgl. BGBl I 1997, 734) verwandten Begriff und die hierzu in der Rechtsprechung entwickelte Auslegung zurückgegriffen werden (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936; FG Münster, Urteil vom 18. Juni 2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605).
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